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Der Schutz eigener Ideen
ist für Existenzgründer/innen und Wissenschaftler/innen
von besonderer Bedeutung.
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Für
jedes Unternehmen sind neue Produkte, Marken und Zeichen ein
wichtiges Kapital, um Wettbewerbsvorteile gegenüber der
Konkurrenz zu haben. Es besteht jedoch auf dem Wirtschaftssektor der Grundsatz
der Nachahmungsfreiheit, es sei denn eine rechtzeitige Anmeldung von
gewerblichen Schutzrechten erfolgte. Mit der Erteilung eines Schutzrechtes erhält der Inhaber ein zeitlich begrenztes Recht zur
alleinigen Herstellung, Anwendung und Vermarktung des „Schutzgegenstandes“.
Ein Schutzrecht verschafft somit dem Besitzer ein zeitlich begrenztes Monopol,
in dem es eine Nachahmung durch die Konkurrenz untersagt und die Erschließung
neuer Märkte ermöglicht. Neben dem Verbietungsrecht in Bezug auf Herstellung
und Vertrieb sowie der Abschreckung von Nachahmern haben Schutzrechte aber auch
eine Werbewirkung. Das Unternehmen präsentiert sich als besonders innovativ und
mit hoher technologischer Leistungsfähigkeit. Gleichzeitig kann, wenn ein
Patent ausläuft, eine gut eingeführte Marke anhaltenden Markterfolg sichern. Eine
Schutzrechtsanmeldung setzt verschiedene Kenntnisse voraus, z.B. die
verschiedenen Arten von Schutzrechten, Neuheitsrecherchen
sowie Verwertung und
Finanzierung. Unter der Rubrik "Infomaterial" haben wir eine kleine Auswahl von Internetquellen recherchiert, in denen z.T. kostenfreie Informationsbroschüren etc. abrufbar sind. Sie können natürlich auch noch unsere Linksammlung zum Thema besuchen.
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Ein Service der | ||
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Für Wissenschaftler/innen
in Hochschulen sind Kenntnisse in Bezug auf "Gewerbliche
Schutzrechte" unerlässlich. Mit
der Novellierung des Arbeitnehmererfindungsgesetzes eröffnen sich
dabei für innovative Hochschulangehörige neue interessante
Verdienstmöglichkeiten.
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Mitarbeiter/innen der Universität Bielefeld können weitere Details unter folgenden Seiten erhalten : | ||
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Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen | |
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Arbeitnehmererfindungen an der Universität Bielefeld | |
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Verfahrenshinweise für Erfinderinnen und Erfinder der Universität Bielefeld an der Universität | |
Hochschulangehörige der Universität Bielefeld können das Formular für eine Erfindungsmeldung hier abrufen, dann ausdrucken, ausfüllen und in einem verschlossenen Briefumschlag über die Dekanin / den Dekan auf dem Dienstweg an die Universität Bielefeld senden. Interessierte, die sich auf dem Gebiet "Patente an Hochschulen" weiterbilden möchten, können an einer kostenfreien, virtuellen Weiterbildung teilnehmen. Dabei kann auch ein Test abgelegt werden, der nach erfolgreicher Durchführung mit einem Zertifikat belegt wird. Oder informieren sich auf unseren Internetseiten über Arten von Schutzrechten, Neuheitsrecherchen, Verwertung und Finanzierung, Infomaterial, Linksammlung.
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