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Kenntnisse in Bezug auf
gewerbliche Schutzrechte sind für die Berufsvorbereitung von Studierenden und
Hochschulabsolventen, aber auch für eine erfolgreiche Forschungstätigkeit, von
großer Bedeutung. |
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Der Schutz eigener Ideen ist für
Existenzgründer/-innen aus der Hochschule besonders wichtig. Mit Erteilung
eines Schutzrechtes (z.B. Patent,
Marke, Gebrauchsmuster) erhält der Inhaber ein zeitlich begrenztes Recht zur
alleinigen Herstellung, Anwendung und Vermarktung des „Schutzgegenstandes“.
Außerdem haben Existenzgründer/-innen häufig – manchmal ohne es zu ahnen
– mit gewerblichen Schutzrechten zu tun, bei deren Verletzung Abmahnungen und
Prozesse die Folge sein können. Zudem wurden neue gesetzliche Rahmenbedingungen
geschaffen, um
das Innovationspotential der Hochschulen zukünftig wirtschaftlich besser zu
nutzen. Mit der
Novellierung des Arbeitnehmererfindungsgesetzes
eröffnen sich für innovative Hochschulangehörige nun weitere interessante Verdienstmöglichkeiten. Die
Hochschule, der der Mitarbeiter seine Erfindung meldet, kann diese im eigenen
Namen schutzrechtlich sichern und verwerten. Bei erfolgreicher Verwertung
stehen dem Erfinder dann 30 % der Bruttoeinnahmen zu. Verzichtet die Hochschule
auf eine Inanspruchnahme der Erfindung, kann der Erfinder diese selbst nutzen
und z.B. eine eigene Existenzgründung vornehmen. Mit dem Neben den Veranstaltungen, der Bereitstellung von Informationen und des Inkubator-Modells wurden im Projekt POWeR auch die Bücher „Modernes Patentbewusstsein in Hochschulen“ und "Verwertungsnetzwerke - Eine Perspektive für den Technologietransfer" herausgegeben. (Dazu mehr ...) |
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